Geändertes Testverfahren ab Montag, den 28.02.2022

Wichtiger Elternbrief in der Postmappe Ihres Kindes – Rückabschnitt notwendig

Liebe Eltern,

ab Montag, 28. Februar 2022, ändert sich das Testverfahren an Grundschulen. Anstatt des Lolli Tests in der Schule werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich zuhause beaufsichtigt durch die Eltern einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren.

Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 den unteren Abschnitt unterschreiben für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die Klassenlehrer*in.

Hier können Sie die Elternbestätigung für das neue Testverfahren ab 28.02.2022 herunterladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Neugebauer

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