Familien, besonders Alleinerziehende können sich direkt bewerben.
Monatelang zuhause arbeiten und mit den Kindern allein auf engem Raum lernen – viele Familien hat die Corona-Pandemie an ihre Belastungsgrenze geführt. Jetzt winkt ein staatlich geförderter Kurzurlaub vom Alltag.
Die Landesregierung legt ein Ferienförderprogramm für corona-gebeutelte Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen auf. Mit insgesamt einer Million Euro sollen in diesem Jahr 1000 Familien einwöchige Ferien in einer Familienferienstätte ermöglicht werden. Das kündigte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag in Düsseldorf an.
«Wir wissen, dass die Familien sehr gelitten haben in der Pandemie», sagte Stamp. Das Sonderprogramm solle besonders belasteten Familien eine gemeinsame Auszeit vom Pandemie-Alltag ermöglichen – inklusive Vollverpflegung und familienfreundlichen, pädagogisch begleiteten Freizeit-Angeboten.
Ab sofort können Familien, insbesondere auch Alleinerziehende, eine Woche Urlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg buchen per Mail unter info@familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627.
Die Förderung richtet sich an Familien aus NRW mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind.
«Der Reisedienst ist bei der Berechnung beziehungsweise Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich», versicherte das Familienministerium. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
Die ab diesem Freitag geltende neue Corona-Schutzverordnung ermögliche grundsätzlich wieder Ferienfreizeiten mit Spiel- und Stadtrandangeboten sowie Gruppenreisen in den Sommerferien, unterstrich Stamp. Angepasst an die Neuinfektionsrate in den jeweiligen Städten und Kreisen gelten unterschiedliche Teilnehmer-Beschränkungen und Test-Auflagen für Angebote innen oder außen.