oeffentlich:qb2:2.8.2
Inhaltsbereich 2: | Lehren und Lernen |
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Dimension 2.8: | Feedback und Beratung |
Kriterium 2.8.2: Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und ggf. Ausbildungsbetriebe werden systematisch in Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten beraten.
Aufschließende Aussagen:
- A1 Die Schule entwickelt eine Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsberatung unter Einbezug zusätzlicher Expertisen wie z. B. der Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte, der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung bzw. der Fachkräfte der Schulsozialarbeit.
- A2 Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsberatung sind konzeptionell auf der Basis eines gemeinsamen Beratungsverständnisses an der Schule verankert.
- A3 Die Schule unterstützt Erziehungsberechtigte, indem sie außerschulische Beratungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Jugendhilfe, Selbsthilfeorganisationen sowie sozialen Dienstleistern zusammenarbeitet.
- A4 Lernausgangsanalysen, Lernprozessbeobachtungen, Lernstandsüberprüfungen und Schülerfeedback sind wesentliche Grundlagen individueller Beratung.
- A5 Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten werden über den Lernstand und die Lernentwicklungen in fachlichen und überfachlichen Bereichen informiert und beraten.
- A6 Schülerinnen und Schüler werden in der Schule beraten und individuell unterstützt, eigene Stärken und Interessen zu vertiefen und sich für fremde Themen und Herausforderungen zu öffnen.
- A7 Die Informationen über den individuellen Lernstand und die Lernentwicklung sind adressatengerecht und verständlich.
- A8 Schule und Erziehungsberechtigte sowie ggf. Ausbildungsbetriebe und weitere außerschulische Einrichtungen arbeiten in Lernangelegenheiten und Erziehungsfragen zusammen.
oeffentlich/qb2/2.8.2.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser