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oeffentlich:qb3:3.1.2
Inhaltsbereich 3: Schulkultur
Dimension 3.1: Werte- und Normenreflexion

Kriterium 3.1.2: Die Schule hat Regeln und Rituale für das schulische Zusammenleben auf der Grundlage reflektierter Werte entwickelt.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Die Schule erarbeitet, wo rechtliche Spielräume es zulassen, verbindliche Verhaltens- und Verfahrensregeln für alle Beteiligten in einem partizipativen Prozess.
  • A2 Die Verhaltens- und Verfahrensregeln sind allen Beteiligten bekannt.
  • A3 Die Schule schafft Raum für die Reflexion und Auseinandersetzung mit Regeln und Ritualen.
  • A4 In der Schule wird sich über den Einsatz von Ritualen in Unterricht und Schulleben verständigt.
  • A5 Klassen- und lerngruppenspezifische Regeln werden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und reflektiert.
  • A6 Die Schule sorgt in angemessener und nachvollziehbarer Weise dafür, dass Vereinbarungen von allen Beteiligten eingehalten werden.
  • A7 Sanktionen basieren auf Vereinbarungen, sind transparent, werden konsequent umgesetzt und zielen auf positive Entwicklung.
  • A8 Sanktionen werden fair und nachvollziehbar ohne jegliche Form von Diskriminierung und Demütigung gestaltet.
  • A9 Pädagogische Maßnahmen haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes.
oeffentlich/qb3/3.1.2.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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