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Lehren und Lernen

2.1 Ergebnis- und Standardorientierung
2.1.1 Die Lehr- und Lernprozesse sind an den zu erzielenden Ergebnissen und Wirkungen ausgerichtet, wie sie im Schulgesetz, in Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen ausgewiesen sind.
2.1.2 Die Schule entwickelt ihre schulinternen Vorgaben und setzt sie um.
2.1.3 Die schulinternen Lehrpläne bzw. didaktischen Jahresplanungen1 als Teil der schulinternen Vorgaben konkretisieren die verbindlichen Vorgaben bezogen auf die Situation der Schule.
2.1.4 Die Schule definiert im Schulprogramm ihre Leitbilder und Standards des Lehrens und Lernens sowie die zu erzielenden Ergebnisse und orientiert ihre schulische Arbeit daran.
2.2 Kompetenzorientierung
2.2.1 Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse.
2.3 Klassenführung
2.3.1 Die Klassenführung unterstützt die Lernprozesse.
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.4.1 Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet.
2.4.2 Unterricht findet in einer konstruktiven Lernatmosphäre statt.
2.5 Kognitive Aktivierung
2.5.1 Lernprozesse sind kognitiv aktivierend gestaltet.
2.5.2 Lernprozesse sind motivierend gestaltet.
2.6 Lern- und Bildungsangebot
2.6.1 Die Schule gestaltet ein differenziertes und standortgerechtes unterrichtliches Angebot.
2.6.2 Die Schule hat ein vielfältiges auch außerunterrichtliches Angebot.
2.7 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
2.7.1 In der Schule werden Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung festgelegt und beachtet.
2.7.2 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung sind so angelegt, dass sie die Lernentwicklung bzw. den Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen erfassen und Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen und Schüler sind.
2.8 Feedback und Beratung
2.8.1 Rückmeldungen zur Gestaltung des Unterrichts sowie zur Lernentwicklung und zu Leistungen sind systematisch in Feedbackprozesse eingebunden.
2.8.2 Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und ggf. Ausbildungsbetriebe werden systematisch in Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten beraten.
2.8.3 Die Schülerinnen und Schüler werden systematisch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ggf. von Ausbildungsbetrieben im Hinblick auf ihre jeweiligen Laufbahnmöglichkeiten informiert und beraten.
2.8.4 Die Schule verfügt über ein Übergangsmanagement.
2.9 Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht
2.9.1 Die Schule fördert den Erwerb der Bildungssprache systematisch und koordiniert.
2.9.2 Sprachliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern anderer Herkunftssprachen werden nach Möglichkeit aufgegriffen und berücksichtigt.
2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel
2.10.1 Die Schule hat ein schulisches Medienkonzept auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW bzw. der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg sowie weiterer darauf aufbauender Konzepte.
2.10.2 Die Potenziale digitaler Medien zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen werden reflektiert eingesetzt und lernförderlich genutzt.
2.10.3 Die Schule unterstützt die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken des digitalen Wandels.
oeffentlich/qb2/qb2.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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