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oeffentlich:qb2:2.4.1
Inhaltsbereich 2: Lehren und Lernen
Dimension 2.4: Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität

Kriterium 2.4.1: Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Die Planung und Gestaltung des Lehrens und Lernens orientieren sich an den heterogenen Lernausgangslagen, Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen der Schülerinnen und Schüler.
  • A2 Heterogenität in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen, wie u. a. behinderungsspezifischer Bedürfnisse (im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention), wird reflektiert und berücksichtigt.
  • A3 Unterschiedliche Lernzugänge werden entsprechend den Zielen, Inhalten und Lernvorausset- zungen durch Methodenvielfalt und den Einsatz von Medien, insbesondere auch den Potenzialen digitaler Medien, und Arbeitsmitteln eröffnet.
  • A4 Bedürfnisse und Interessen von Schülerinnen und Schülern werden auch unter Berücksichtigung der individuellen mehrdimensionalen Persönlichkeitsmerkmale, wo sinnvoll und passend, in die Planung und Gestaltung des Lehrens und Lernens einbezogen.
  • A5 Schülerinnen und Schüler können ihre Interessen und Perspektiven in außerunterrichtliche Prozesse aktiv einbringen.
  • A6 Die Schule wertschätzt kulturelle Hintergründe und die Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern und ermöglicht, dass sie ihre spezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einbringen können.
  • A7 Kulturbezogene (Mehrfach-)Zugehörigkeitsempfindungen bei Schülerinnen und Schülern werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • A8 Die Schule macht außerunterrichtliche und unterrichtliche Angebote für alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Potenziale und achtet darauf, dass Angebote für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sowie zur Unterstützung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.
  • A9 Im zieldifferenten wie auch im zielgleichen Unterricht werden Verfahren und Formen der Binnendifferenzierung (wie z. B. differenzierende Aufgabenstellungen) eingesetzt, um Vielfalt und Unterschiedlichkeit einzubeziehen.
  • A10 Bei der Planung und Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen werden Anforderungen aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, dies gilt selbstverständlich auch für die sonder- pädagogischen Unterstützungsbedarfe.
  • A11 Unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen und Lernbedingungen werden ange- messene Formen kooperativen Lernens, selbstständigen Arbeitens sowie niveaudifferente Aufga- benstellungen ermöglicht.
  • A12 Der Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler spiegelt sich auch in der Thematisierung von digitalen Werkzeugen und Medieninhalten wider, die in deren Alltagsleben eine bedeutende Rolle spielen.
  • A13 Lernzugänge und Inhaltsbezüge werden gendersensibel reflektiert, ohne Stereotype zu verstärken.
  • A14 Individuelle und lerngruppenbezogene Lernausgangsanalysen, lernprozessbegleitende Diagnostik sowie Lernstandsüberprüfungen sind Bestandteil der Gestaltung und Weiterentwicklung der Lehr- und Lernprozesse.
  • A15 Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung sind Lernausgangsanalysen, Lernprozessbeo- bachtungen sowie Lernstandsüberprüfungen Grundlage für die Erarbeitung individueller Förder- pläne im Sinne einer Lern- und Entwicklungsplanung.
  • A16 Fördermaßnahmen, die im Kontext von Lern- und Entwicklungsplanung entwickelt werden, weisen Relevanz für den Unterricht auf und erfolgen möglichst unterrichtsintegriert.
  • A17 Die Lernarrangements tragen zu einem positiven Verständnis für familiäre, soziale, kulturelle, religiöse und individuelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei.
  • A18 Schulen mit Ganztagsangeboten nutzen die zusätzlichen Möglichkeiten, um den Bedürfnissen, Interessen und dem jeweils spezifischen Bedarf der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
oeffentlich/qb2/2.4.1.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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