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oeffentlich:qb2:2.10.1
Inhaltsbereich 2: Lehren und Lernen
Dimension 2.10: Lernen und Lehren im digitalen Wandel

Kriterium 2.10.1: Die Schule hat ein schulisches Medienkonzept auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW bzw. der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg sowie weiterer darauf aufbauender Konzepte.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Das schulische Medienkonzept berücksichtigt die schulprogrammatischen Grundsätze und Zielsetzungen.
  • A2 Das schulische Medienkonzept enthält Maßnahmen der Medienkompetenzförderung systematisch fachlich integriert als auch in überfachlichen Kontexten.
  • A3 Das schulische Medienkonzept berücksichtigt, dass verschiedene digitale und nicht-digitale Medien funktional zur Förderung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen eingesetzt werden; die Potenziale digitaler Medien werden systematisch genutzt.
  • A4 Das schulische Medienkonzept sieht vor, dass bei der Auswahl von digitalen und nicht digitalen Medien und der Gestaltung der Lernumgebung unterschiedliche Bedarfe (z. B. auf Grund von Sinnesbehinderungen) berücksichtigt werden.
  • A5 Das schulische Medienkonzept berücksichtigt Aussagen z. B. zur schulischen IT-Ausstattung und zum technischen und pädagogischen IT-Support.
  • A6 Das schulische Medienkonzept bezieht die Fortbildungsplanung und Professionalisierung der Lehrkräfte systematisch mit ein.
  • A7 Das schulische Medienkonzept als Instrument der Schulentwicklung bezieht die auf die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Schule abgestimmte Prozessplanung sowie die Evaluation von Zielsetzungen und die Weiterentwicklung des schulischen Medienkonzeptes systematisch mit ein.
oeffentlich/qb2/2.10.1.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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