2.1 | Ergebnis- und Standardorientierung |
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2.1.1 | Die Lehr- und Lernprozesse sind an den zu erzielenden Ergebnissen und Wirkungen ausgerichtet, wie sie im Schulgesetz, in Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen ausgewiesen sind. |
2.1.2 | Die Schule entwickelt ihre schulinternen Vorgaben und setzt sie um. |
2.1.3 | Die schulinternen Lehrpläne bzw. didaktischen Jahresplanungen1 als Teil der schulinternen Vorgaben konkretisieren die verbindlichen Vorgaben bezogen auf die Situation der Schule. |
2.1.4 | Die Schule definiert im Schulprogramm ihre Leitbilder und Standards des Lehrens und Lernens sowie die zu erzielenden Ergebnisse und orientiert ihre schulische Arbeit daran. |
2.2 | Kompetenzorientierung |
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2.2.1 | Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse. |
2.3 | Klassenführung |
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2.3.1 | Die Klassenführung unterstützt die Lernprozesse. |
2.4 | Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität |
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2.4.1 | Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet. |
2.4.2 | Unterricht findet in einer konstruktiven Lernatmosphäre statt. |
2.5 | Kognitive Aktivierung |
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2.5.1 | Lernprozesse sind kognitiv aktivierend gestaltet. |
2.5.2 | Lernprozesse sind motivierend gestaltet. |
2.6 | Lern- und Bildungsangebot |
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2.6.1 | Die Schule gestaltet ein differenziertes und standortgerechtes unterrichtliches Angebot. |
2.6.2 | Die Schule hat ein vielfältiges auch außerunterrichtliches Angebot. |
2.7 | Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung |
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2.7.1 | In der Schule werden Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung festgelegt und beachtet. |
2.7.2 | Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung sind so angelegt, dass sie die Lernentwicklung bzw. den Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen erfassen und Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen und Schüler sind. |
2.8 | Feedback und Beratung |
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2.8.1 | Rückmeldungen zur Gestaltung des Unterrichts sowie zur Lernentwicklung und zu Leistungen sind systematisch in Feedbackprozesse eingebunden. |
2.8.2 | Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und ggf. Ausbildungsbetriebe werden systematisch in Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten beraten. |
2.8.3 | Die Schülerinnen und Schüler werden systematisch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ggf. von Ausbildungsbetrieben im Hinblick auf ihre jeweiligen Laufbahnmöglichkeiten informiert und beraten. |
2.8.4 | Die Schule verfügt über ein Übergangsmanagement. |
2.9 | Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht |
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2.9.1 | Die Schule fördert den Erwerb der Bildungssprache systematisch und koordiniert. |
2.9.2 | Sprachliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern anderer Herkunftssprachen werden nach Möglichkeit aufgegriffen und berücksichtigt. |
2.10 | Lernen und Lehren im digitalen Wandel |
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2.10.1 | Die Schule hat ein schulisches Medienkonzept auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW bzw. der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg sowie weiterer darauf aufbauender Konzepte. |
2.10.2 | Die Potenziale digitaler Medien zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen werden reflektiert eingesetzt und lernförderlich genutzt. |
2.10.3 | Die Schule unterstützt die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken des digitalen Wandels. |