Die Erziehungsberechtigten beantragen einen Nachteilsausgleich unter Vorlage eines ärztlichen Attests, die Schule prüft in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten die Voraussetzungen, gewichtet die pädagogischen Erfordernisse, entscheidet und sichert die Umsetzung in den Unterrichtsfächern.
Es wird ein Protokoll angefertigt, aus dem hervor geht, in welchen Fächern, in welchen leistungsthematischen Kontexten, welcher Nachteilsausgleich gewährt wird, wer bei der Durchführung verantwortlich ist und wer die eventuell benötigten organisatorischen, technischen, personellen und medialen Hilfestellungen besorgt.
Ein Nachteilsausgleich ist individuell und wird im Unterricht wie auch in Klassenarbeiten gewährt, im Einzelfall findet er auch in der Leistungsbewertung Anwendung.
Enge Absprachen zwischen Sonderpädagog*innen, Lehrkraft und Erziehungsberechtigten finden statt.
Leistungsausgleiche sind dynamisch und werden bzgl. ihrer Passung und Notwendigkeit hin reflektiert.