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Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben
| 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben |
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| Gesetze |
| Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse) |
| Curriculare Vorgaben |
| Übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen |
| Beschlüsse und Empfehlungen der KMK1 |
| 6.2 Finanzausstattung |
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| 6.3 Personal |
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| 6.4 Räumliche und materielle Bedingungen |
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| 6.5 Organisatorischer Rahmen |
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| Trägerschaft |
| Organisationsform |
| Fächerübergreifender Unterricht |
| Schulentwicklungsplan der Kommune |
| 6.6 Regionale und überregionale Unterstützungsangebote |
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| Unterstützung durch Schulaufsicht |
| Feedback durch Qualitätsanalyse |
| Unterstützung durch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) |
| Unterstützung durch den Schulpsychologischen Dienst |
| Unterstützung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, u.a. Schul- und Jugendsozialarbeit |
| Unterstützung zum Lehren und Lernen im digitalen Wandel |
| Unterstützung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung |
| Fort- und Weiterbildung |
| Bildungsnetzwerke/kommunale Koordinierungsstellen |
| Schulkooperationen |
| Praktikums- und Ausbildungsbetriebe |
| Kooperationen, außerschulische Partner und Lernorte |
| Weitere Beratung und Unterstützung |
| Regionale und überregionale Fachberatung |
| 6.7 Soziale Kontexte |
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Gesetze
* Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
* Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
* Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
* Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG)
* Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
* Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG)
* Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) (für Fachklassen des dualen Systems in der Berufsschule)
* Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)
* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
* Weitere Gesetze mit Schulbezug [u. a. Sozialgesetzbuch (SGB), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)]
* …
| Die Schülerinnen und Schüler verfügen über überfachliche Kompetenzen, wie sie in Schulgesetz, Richtlinien, weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen und KMK-Vereinbarungen aufgeführt sind. |
| 1.2 | Schullaufbahn und Abschlüsse |
|---|---|
| 1.2.1 | Die Schule sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang erfolgreich durchlaufen können. |
| 1.2.2 | Die Schule übernimmt Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die angestrebten schulischen oder beruflichen Abschlüsse erreichen und eine realistische Anschlussperspektive entwickeln. |
| 1.3 | Schulzufriedenheit und Außenwirkung |
|---|---|
| 1.3.1 | Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten aus. |
| 1.3.2 | Die an Schule Beteiligten identifizieren sich mit ihrer Schule. |
| 1.3.3 | Die Qualität der schulischen Arbeit wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen. |
| 1.4 | Langfristige Wirkungen |
|---|---|
| 1.4.1 | Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus. |
| 1.4.2 | Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen weiteres erfolgreiches Lernen. |
| 1.4.3 | Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler sich in ihrer weiteren Biographie am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können und Lebens- und Berufs- perspektiven für sich selbst erkennen und nutzen. |
