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Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben

6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
Gesetze

Gesetze

* Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

* Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

* Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

* Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG)

* Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)

* Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG)

* Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) (für Fachklassen des dualen Systems in der Berufsschule)

* Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)

* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

* Weitere Gesetze mit Schulbezug [u. a. Sozialgesetzbuch (SGB), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)]

* …

  Die Schülerinnen und Schüler verfügen über überfachliche Kompetenzen, wie sie in Schulgesetz, Richtlinien, weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen und KMK-Vereinbarungen aufgeführt sind.
1.2 Schullaufbahn und Abschlüsse
1.2.1 Die Schule sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang erfolgreich durchlaufen können.
1.2.2 Die Schule übernimmt Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die angestrebten schulischen oder beruflichen Abschlüsse erreichen und eine realistische Anschlussperspektive entwickeln.
1.3 Schulzufriedenheit und Außenwirkung
1.3.1 Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten aus.
1.3.2 Die an Schule Beteiligten identifizieren sich mit ihrer Schule.
1.3.3 Die Qualität der schulischen Arbeit wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
1.4 Langfristige Wirkungen
1.4.1 Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus.
1.4.2 Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen weiteres erfolgreiches Lernen.
1.4.3 Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler sich in ihrer weiteren Biographie am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können und Lebens- und Berufs- perspektiven für sich selbst erkennen und nutzen.
oeffentlich/qb6/qb6.1755696531.txt.gz · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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