Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben
| 6.1 | Rechtliche Grundlagen und Vorgaben |
|---|---|
| Gesetze |
* Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) (für Fachklassen des dualen Systems in der Berufsschule) Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Weitere Gesetze mit Schulbezug [u. a. Sozialgesetzbuch (SGB), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)] … |
| Die Schülerinnen und Schüler verfügen über überfachliche Kompetenzen, wie sie in Schulgesetz, Richtlinien, weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen und KMK-Vereinbarungen aufgeführt sind. |
| 1.2 | Schullaufbahn und Abschlüsse |
|---|---|
| 1.2.1 | Die Schule sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang erfolgreich durchlaufen können. |
| 1.2.2 | Die Schule übernimmt Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die angestrebten schulischen oder beruflichen Abschlüsse erreichen und eine realistische Anschlussperspektive entwickeln. |
| 1.3 | Schulzufriedenheit und Außenwirkung |
|---|---|
| 1.3.1 | Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten aus. |
| 1.3.2 | Die an Schule Beteiligten identifizieren sich mit ihrer Schule. |
| 1.3.3 | Die Qualität der schulischen Arbeit wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen. |
| 1.4 | Langfristige Wirkungen |
|---|---|
| 1.4.1 | Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus. |
| 1.4.2 | Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen weiteres erfolgreiches Lernen. |
| 1.4.3 | Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler sich in ihrer weiteren Biographie am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können und Lebens- und Berufs- perspektiven für sich selbst erkennen und nutzen. |
