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oeffentlich:qb5:5.2.1
Inhaltsbereich 5: Führung und Management
Dimension 5.2: Organisation und Steuerung

Kriterium 5.2.1: Die Schulleitung interpretiert rechtliche Bestimmungen und Vorgaben situationssensibel und setzt diese rechtssicher um.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Die Schulleitung stellt sicher, dass die übertragenen Haushaltsmittel effizient eingesetzt werden.
  • A2 Die Schulleitung stellt die zweckgerechte Verwendung von zusätzlich bereitgestellten Lehrer- stellen, vor allem für die Bereiche Ganztag, Integration und Inklusion, sicher.
  • A3 Die Schulleitung erkennt Gestaltungsspielräume und füllt diese verantwortungsbewusst und rechtssicher aus.
  • A4 Die Schulleitung sieht eine ihrer Aufgaben in der optimalen Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule.
  • A5 Die Schulleitung sorgt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der Schule im Rahmen der Lehrerausbildung.
  • A6 Die Schulleitung ist über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Trägermodells von Ganztagsangeboten und Übermittagsbetreuung informiert und berücksichtigt dies bei ihren Planungen.
  • A7 Die Schulleitung erkennt physische und psychische Belastungen sowie Gefahrenbereiche und veranlasst Maßnahmen zur Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit.
  • A8 Die Schulleitung initiiert und begleitet auf der Grundlage schulrelevanter Gesundheitsschutz- daten Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
  • A9 Die Schulleitung sorgt für die Einhaltung von Regeln zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung.
oeffentlich/qb5/5.2.1.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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