oeffentlich:qb5:5.1.3
Inhaltsbereich 5: | Führung und Management |
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Dimension 5.1: | Pädagogische Führung |
Kriterium 5.1.3: Die Schulleitung nimmt ihre Verantwortung für Schulentwicklungsprozesse sowie die erweiterten Aufgaben von Schulleitungen im Kontext des Lernens und Lehrens im digitalen Wandel wahr.
Aufschließende Aussagen:
- A1 Die Schulleitung koordiniert pädagogisch orientierte Schulentwicklungsprozesse, die den tech- nologischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Digitalisierung Rechnung tragen.
- A2 Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass für die medienbezogenen Schulentwicklungsprozesse die pädagogischen Zielsetzungen der Schule ausschlaggebend sind.
- A3 Die Schulleitung sorgt dafür, dass der Einsatz digitaler Medien in einen erweiterten Reflexions- zusammenhang gestellt wird, der sowohl fachliches als auch überfachliches Lernen einbezieht.
- A4 Die Schulleitung steuert die Arbeit am schulischen Medienkonzept und initiiert die Evaluation der Umsetzung in Schule und Unterricht.
- A5 Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass Lehrerinnen und Lehrer Gelegenheiten zu internen sowie externen Fortbildungen und eigener Professionalisierung wahrnehmen.
- A6 Die Schulleitung kümmert sich in Kooperation mit dem Schulträger um den technischen und pädagogischen Support an ihrer Schule und delegiert Teilaufgaben.
- A7 Die Schulleitung legt Wert darauf, dass zeitgemäße Lernmedien zum Einsatz kommen und digitale Lerninhalte, auch über digitale Schulbücher, Lernplattformen usw., lernförderlich genutzt werden können.
- A8 Die Schulleitung arbeitet mit dem Schulträger in der schulischen Medienarbeit zusammen, initiiert und koordiniert die Kooperation mit anderen Schulen und Akteuren (z. B. mit kommunalen Medienzentren).
oeffentlich/qb5/5.1.3.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser