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oeffentlich:qb3:3.3.1
Inhaltsbereich 3: Schulkultur
Dimension 3.3: Demokratische Gestaltung

Kriterium 3.3.1: Die Schule verfügt über eine demokratische Gestaltungs-, Diskussions- und Streitkultur.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Die Schule fördert die aktive Mitwirkung aller an Schule Beteiligten am Schulleben und an der Schulentwicklung.
  • A2 Schulentwicklungsprozesse und kontinuierliche Evaluation werden von den schulischen Gremien – im Sinne von Kooperation und Mitbestimmung aller Beteiligten – gestaltet und verantwortet.
  • A3 Verfahren der Konsensbildung und des Umgangs mit Dissens werden erarbeitet und umgesetzt.
  • A4 Die Gestaltung des Schullebens ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, demokratisches Handeln zu erleben, aktiv handelnd zu erfahren und zu reflektieren.
  • A5 Die Schule trifft verbindliche Absprachen im Hinblick auf ihre demokratiepädagogischen Zielsetzungen und Ziele der politischen Bildung.
  • A6 Die Schule ermöglicht Demokratielernen, indem die Schülerinnen und Schüler – auch mit Blick auf eine unter verschiedenen Gesichtspunkten heterogene Schülerschaft – reale Verantwortung in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Kontexten übernehmen.
  • A7 Die Schule sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen aktiv einbringen können und Vorschläge von Schülerinnen und Schülern wertschätzend einbezogen werden.
  • A8 Die Schule stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler über Handlungsfelder, Funktionen und Ämter der Schülervertretung informiert sind.
  • A9 Die Schule fördert, dass Schülerinnen und Schüler Funktionen und Ämter in ihren Klassen und in der Schule übernehmen.
  • A10 Die Schule eröffnet den Erziehungsberechtigten demokratische Teilhabe und bezieht sie aktiv in die Gestaltung des Schullebens ein.
  • A11 Die Schule versteht die Erziehungsberechtigten als Partner in der Wahrnehmung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags.
  • A12 Kompetenzen und Vorschläge von Erziehungsberechtigten werden wertschätzend einbezogen.
  • A13 Die Schule fördert, dass Erziehungsberechtigte Funktionen und Ämter in der Schule übernehmen und aktiv in die Gremienarbeit einbezogen werden.
  • A14 Die Schule stellt sicher, dass Erziehungsberechtigte rechtzeitig und in nachvollziehbarer Weise über die Belange der Schule informiert werden.
  • A15 Informationen stehen auch den Erziehungsberechtigten verständlich und nachvollziehbar zur Verfügung, die nur über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
  • A16 Die Schule setzt sich aktiv dafür ein, dass sich die Vielfalt der Schülerschaft auch in den Mitwirkungsgremien der Schule widerspiegelt.
oeffentlich/qb3/3.3.1.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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