oeffentlich:qb2:bau_nachteilsausgleich
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Inhaltsverzeichnis
Schulprofil-Baustein
Nachteilsausgleich
Referenzrahmen
Inhaltsbereich & Dimension |
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2 Lehren und Lernen |
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität |
Kriterium & aufschließende Aussage |
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2.4.1 Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet (A1, A2, A3, A9, A10, A14, A15) |
2.2.1 Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse. (A2, A6) |
Qualitätskriterien / Ziele unserer Schule
- Einschränkungen bei Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf oder bei Schüler*innen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sollen ausgeglichen oder verringert werden. So soll ermöglicht werden, individuelle Leistungen mit anderen zu vergleichen.
- Benachteiligungen sollen ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit weitestgehend entsprochen werden.
- Nachteilsausgleiche werden gewährt bei:
- Sonderpädagogischem Förderbedarf
- LRS
- Autismus-Spektrum-Störung
- Mutismus
- AD(H)S
Qualitätsindikatoren
- Die Erziehungsberechtigten beantragen einen Nachteilsausgleich unter Vorlage eines ärztlichen Attests, die Schule prüft in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten die Voraussetzungen, gewichtet die pädagogischen Erfordernisse, entscheidet und sichert die Umsetzung in den Unterrichtsfächern.
- Es wird ein Protokoll angefertigt, aus dem hervor geht, in welchen Fächern, in welchen leistungsthematischen Kontexten, welcher Nachteilsausgleich gewährt wird, wer bei der Durchführung verantwortlich ist und wer die eventuell benötigten organisatorischen, technischen, personellen und medialen Hilfestellungen besorgt.
- Ein Nachteilsausgleich ist individuell und wird im Unterricht wie auch in Klassenarbeiten gewährt, im Einzelfall findet er auch in der Leistungsbewertung Anwendung.
- Enge Absprachen zwischen Sonderpädagog*innen, Lehrkraft und Erziehungsberechtigten finden statt.
- Leistungsausgleiche sind dynamisch und werden bzgl. ihrer Passung und Notwendigkeit hin reflektiert.
Evaluationsmethoden / Evaluationsinstrumente
- In regelmäßigen Abständen, bspw. in den halbjährlich stattfindenden Zeugniskonferenzen.
- Klärung folgender Fragen bezüglich…
- der weiteren Berechtigung,
- der Wirksamkeit,
- der Notwendigkeit der Modifikation der abgesprochenen Nachteilsausgleiche.
Konzept
Ansprechpartner*in für den Baustein
Schulleitung, Sonderpädagog*innen
Dieser Baustein gehört zum Klauberger Wirkungskreis
nicht zugeordnet
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