oeffentlich:qb2:2.9.1
Inhaltsbereich 2: | Lehren und Lernen |
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Dimension 2.9: | Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht |
Kriterium 2.9.1: Die Schule fördert den Erwerb der Bildungssprache systematisch und koordiniert.
Aufschließende Aussagen:
- A1 Die Schule fördert systematisch eine durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung.
- A2 Sprachliche Bildung ist die Aufgabe aller Lehrkräfte und des gesamten pädagogischen Personals, sowohl im Bereich der gesprochenen Sprache als auch Schriftsprache i. S. eines sprachsensiblen Unterrichts in allen Fächern und schulischen Handlungsbereichen.
- A3 Lehrkräfte sind Sprachvorbilder und achten auf gendersensible und diskriminierungsfreie Sprache.
- A4 In Lehr- und Lernprozessen wird eine fach- und entwicklungsangemessene Sprache (Artikulation, Intonation, Sprechgeschwindigkeit, Satzbau, Wortschatz, fachrelevante Begriffe und Redemittel) verwendet, die für die Schülerinnen und Schüler verständlich ist.
- A5 Die Schule schafft Sprachbewusstheit und thematisiert unterschiedliche Funktionen und Register von Sprache, wie z. B. Bildungssprache, Alltagssprache, die Kommunikation über digitale Medien.
- A6 Lehrkräfte übernehmen Verantwortung dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler die Bildungssprache erwerben können, und arbeiten im Bereich der Sprachkompetenzentwicklung zusammen.
- A7 Die Sprachstände der Schülerinnen und Schüler werden bei der Planung und Gestaltung der unterrichtlichen Prozesse mit dem Ziel berücksichtigt, fachliche Verstehensprozesse zu erleichtern und bildungssprachliche Kompetenzen aktiv zu fördern.
- A8 Die Schule bietet auf die individuellen sprachlichen Entwicklungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler abgestimmte Unterstützungsmaßnahmen (u. a. im Bereich Deutsch als Zielsprache), um dem Unterricht zu folgen bzw. sich im Unterricht zu verständigen.
- A9 Schülerinnen und Schüler erhalten umfassend Sprech- und Schreibgelegenheiten zur Erprobung ihrer Sprachfähigkeiten und entsprechende Orientierungen, wie sie diese weiterentwickeln können.
- A10 Sprachliche Hürden in Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien werden reflektiert.
- A11 Als Ziel der durchgängigen Sprachbildung wird die Fähigkeit gesehen, adressaten-, intentions- und situationsangemessen sowie bildungssprachlich angemessen zu sprechen und zu schreiben.
- A12 Sprachliche Bildung und Sprachförderung werden explizit in den schulinternen Lehrplänen und didaktischen Jahresplanungen aufgegriffen.
oeffentlich/qb2/2.9.1.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser