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oeffentlich:qb2:2.1.4
Inhaltsbereich 2: Lehren und Lernen
Dimension 2.1: Ergebnis- und Standardorientierung

Kriterium 2.1.4: Die Schule definiert im Schulprogramm ihre Leitbilder und Standards des Lehrens und Lernens sowie die zu erzielenden Ergebnisse und orientiert ihre schulische Arbeit daran.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Das Schulprogramm berücksichtigt die Rahmenbedingungen des schulischen Umfeldes (wie z. B. Standortbedingungen, Zusammensetzung der Schülerschaft, Angebotsstrukturen).
  • A2 Die im Schulprogramm dokumentierten Vereinbarungen zu didaktisch-pädagogischen Grund- sätzen werden bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Fachunterricht und in anderen Lehr- und Lernangeboten berücksichtigt.
  • A3 Die Gestaltung des Lehrens und Lernens orientiert sich an den im Schulprogramm dokumentierten Ziel- und Verfahrensvereinbarungen.
  • A4 Die Schule kooperiert mit außerschulischen Partnern und regionalen Kooperations- und Unter- stützungsnetzwerken auf der Grundlage der schulischen Ziele und Leitbilder und dokumentiert die Zusammenarbeit im Schulprogramm.
  • A5 Die Schule legt im Schulprogramm besondere Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung regionaler Bildungsangebote fest.
  • A6 Das Schulprogramm als Instrument der Schulentwicklung wird regelmäßig weiterentwickelt und evaluiert.
oeffentlich/qb2/2.1.4.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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