oeffentlich:qb2:2.1.3
Inhaltsbereich 2: | Lehren und Lernen |
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Dimension 2.1: | Ergebnis- und Standardorientierung |
Kriterium 2.1.3: Die schulinternen Lehrpläne bzw. didaktischen Jahresplanungen1 als Teil der schulinternen Vorgaben konkretisieren die verbindlichen Vorgaben bezogen auf die Situation der Schule.
Aufschließende Aussagen:
- A1 Die schulinternen Lehrpläne sind so angelegt, dass die Obligatorik der Lehrpläne (Kompetenzen, verbindliche inhaltliche Schwerpunkte) bzw. der kompetenzorientierten Bildungspläne in den Berufskollegs umgesetzt wird.
- A2 Die schulinternen Lehrpläne greifen im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages, wie er in den Vorgaben insgesamt definiert ist, auch soziale und personale Kompetenzen auf.
- A3 Die schulinternen Lehrpläne greifen die Förderungen des kompetenten und reflektierten Um- gangs mit digitalen Medien auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW bzw. der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg sowie weiterer darauf aufbauender Konzepte auf.
- A4 Die schulinternen Lehrpläne stellen Bezüge zu schulischen Rahmenbedingungen, zum Schulprogramm und zu außerschulischen Partnern her.
- A5 Die schulinternen Lehrpläne ordnen den Jahrgangsstufen, den Phasen des Bildungsgangs oder dem gesamten Bildungsgang Unterrichtsvorhaben zu.
- A6 Die schulinternen Lehrpläne beinhalten grundlegende didaktisch-methodische Vereinbarungen u. a. in Bezug auf das Lernen mit digitalen Medien, Inklusion sowie auf die Förderung der Sprach- kompetenz.
- A7 Die schulinternen Lehrpläne beinhalten konkrete Vereinbarungen zur individuellen Förderung.
- A8 Die schulinternen Lehrpläne belassen Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Potenziale, an das Lernniveau der Lerngruppen und die spezifischen Lernbedingungen sowie Beteiligungs- möglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler.
- A9 Die von den Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen beschlossenen Grundsätze der Leistungsbewertung werden in die schulinternen Lehrpläne aufgenommen.
- A10 Die Schule unterstützt fächerübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten, indem Verbin- dungen zwischen den einzelnen schulinternen Fachlehrplänen hergestellt werden (z. B. Jahr- gangspartituren, schulisches Lesecurriculum, schulisches Medienkonzept).
- A11 In schulinternen Lehrplänen sind Bezüge zwischen außerunterrichtlichen Lernangeboten, Fachunterricht bzw. Unterrichtsvorhaben und Ganztagsangeboten hergestellt.
- A12 Außerschulische Lernorte und Angebote werden in die schulinternen Lehrpläne einbezogen. Im Berufskolleg sind sie wesentlicher Bestandteil der Lernortkooperation und mit den außerschulischen Partnern abgestimmt.
oeffentlich/qb2/2.1.3.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser