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oeffentlich:qb2:2.1.2
Inhaltsbereich 2: Lehren und Lernen
Dimension 2.1: Ergebnis- und Standardorientierung

Kriterium 2.1.2: Die Schule entwickelt ihre schulinternen Vorgaben und setzt sie um.

Aufschließende Aussagen:

  • A1 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, schulischer Konzepte) die Regelungen des Schulgesetzes.
  • A2 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten.
  • A3 In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen.
  • A4 Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum.
  • A5 Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt.
  • A6 Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde.
  • A7 Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert.
  • A8 Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen.
oeffentlich/qb2/2.1.2.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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