Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die dargelegten fachlichen Kompetenzen, die in den Bildungsstandards, Lehrplänen, Bildungsplänen, Richtlinien und weiteren Vorgaben ausgewiesen sind.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über überfachliche Kompetenzen, wie sie in Schulgesetz, Richtlinien, weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen und KMK-Vereinbarungen aufgeführt sind.
Die Schule übernimmt Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die angestrebten schulischen oder beruflichen Abschlüsse erreichen und eine realistische Anschlussperspektive entwickeln.
Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler sich in ihrer weiteren Biographie am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können und Lebens- und Berufs- perspektiven für sich selbst erkennen und nutzen.
oeffentlich/qb1/qb1.txt · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser