Inhaltsverzeichnis
Vertretungskonzept
Einleitung
„Jeder Vertretungsunterricht soll auf der Grundlage einer pädagogischen Gesamtkonzeption der Schule organisiert und erteilt werden. Unterrichtsverteilung, Personaleinsatz und Stundenplangestaltung bieten dafür eine breite Grundlage. Sie können die Erstellung von Vertretungsplänen erleichtern oder auch erschweren. Das zeigt, wie wichtig es ist, von vornherein eine möglichst optimale Konzeption im Kollegium zu vereinbaren, die von allen solidarisch getragen wird. Im System Schule ist jede Kollegin und jeder Kollege dafür verantwortlich, die Unterrichtsorganisation und die Unterrichtsabläufe mit zu bedenken, sodass die Vertretung problemlos gesichert ist. Qualität und Quantität des Unterrichts sind dabei weitestgehend zu gewährleisten.“
Vertretungsgründe
Vertretungsfälle können eintreten bei:
- Kurzfristigen Erkrankungen
- Abwesenheit bei Fortbildungen
- Längerfristigen Erkrankungen
- Mutterschutz
- Elternzeit (EZ)
- Beurlaubung/Sonderurlaub
- Anderen dienstlichen Verpflichtungen
Rechtliche Grundlagen
Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt in den nachfolgend aufgeführten Gesetzen und Verordnungen:
- § 78a Landesbeamtengesetz NRW (LBG)
- §§68, 93 Schulgesetz NRW (SchG)
- Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MverV)
- VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchG
- § 11 Allgemeine Dienstordnung (ADO)
- „Vertretungsunterricht im Rahmen des Programms „Geld statt Stellen““, RdErl. D. MSW vom 26.06.1996 (BASS 11-11 Nr. 2.2)
- „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“, RdErl. d. KM v. 11.06.79 (BASS 21-22 Nr. 21)
- „Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Angestellte“ RdErl. Des MSWF vom 29.09.1999 Az.: 123-24/11-50/97
- Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1)
Schulgesetz § 68 Abs. 1: Die Lehrerkonferenz entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
- Allgemeine Dienstordnung (ADO) § 11 (BASS 21 – 02 Nr. 4)
Weitere rechtliche Grundlagen:
- Schulgesetz § 69: Beteiligung des Lehrerrates bei Ersatzeinstellungen
- Landesbeamtengesetz (LBG) § 78a
- Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) § 48 Abs.1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MvergV VwV) Vorgenannte rechtliche Regelungen finden auch auf Lehrer im Angestelltenverhältnis Anwendung (Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 II BAT).
Bausteine des Vertretungsunterrichts
Vertretungsunterricht, der vom Kollegium geleistet wird:
Als Vertretungsunterricht bezeichnet man zum einen die Stunden, die von einer Kollegin bzw. einem Kollegen als Mehrarbeit geleistet werden. Zum anderen werden auch die Stunden hier erfasst, die sich durch Zusammenlegung von Klassen/ Lerngruppen ergeben. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, jeden Morgen darauf zu achten, ob ein Vertretungsplan über Edupage gesendet wurde, und ob sie vom geänderten Unterrichtseinsatz betroffen ist. Im vorhersehbaren Vertretungsfall (z.B. bei Fortbildungen) ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des Vertretungsunterrichtes zuständig. Sie sollte dafür sorgen, dass die Unterrichtsinhalte erläutert sind und Materialien und Klassenbuch bereit liegen. Auch im Krankheitsfalle ist es wünschenswert, dass die zu vertretende Lehrkraft die Schulleitung über die Unterrichtsinhalte informiert. Ist dies nicht der Fall hat jede Lehrkraft einen Pool an Arbeitsmaterialen für die jeweilige Klassenstufe in der Klasse liegen, bzw. die vertretende Kollegin erkundigt sich im jeweiligen Jahrgangsstufenteam nach dem Lernstand er Klasse, so dass sinnvolle Vertretung stattfinden kann.
Aufteilungsplan Alle Schüler*innen werden in 7-8 Gruppen in einem Aufteilungsplan erfasst (s.Anlage). Dabei wird jede Gruppe, deren Größe ein Siebtel- ein Achtel der Klassenstärke ausmacht, einer Stammklasse für den Vertretungsfall zugeordnet. In dieser Klasse bearbeiten die Schüler*innen einen Arbeitsplan, der in einem schwarzen Ordner in jeder Klasse vorhanden ist. Kriterien für die Einteilung der Gruppen sollten sein:
- Verhältnis der Anzahl von Jungen und Mädchen
- Förderbedarf einzelner Kinder
Klassenbuch Im Klassenbuch sind Informationen hinterlegt, aus denen eine Vertretungskraft wichtige Informationen zur Klasse sowie Hinweise zu Arbeitsmaterialien und sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten, die von den Schüler*innen der Klasse selbstständig erledigt werden können, entnehmen kann. Dazu zählen:
- Telefonliste der Klasse und Notfallnummern
- Aufteilungsplan der Klasse
- Hinweise zu Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf
- Hinweise zu Schüler*innen mit besonderem Sozialverhalten etc.
Ebenso ist zu gewährleisten, dass der Lernstand der Kinder im Klassenbuch für die Vertretungskräfte nachvollziehbar ist (Klassenbuch stets auf dem aktuellen Stand!). Das Klassenbuch sollte sich daher im Lehrerpult befinden.
Weitere Maßnahmen:
- Streichung zusätzlicher Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften)
- Beaufsichtigung einer Klasse/Lerngruppe durch „Öffnen der Klassentüren“.
Vertretungsunterricht der vom Schulamt geleistet wird:
- Einsatz von Lehrkräften aus dem Vertretungspool
- Ersatzeinstellungen als Erziehungsurlaubs-Vertretung
- Abordnung oder Teilabordnung einer Lehrkraft
Aufgaben der Schulleitung
Erstellung des Vertretungsplans und der Pausenaufsichtsvertretung
- Entgegennahme der Informationen zum Inhalt des Vertretungsunterrichts
- durch die zu vertretende Lehrkraft
- Information der Eltern und Erziehungsberechtigten
- Information der längerfristigen Vertretungslehrkräfte durch persönliches Gespräch und Weitergabe der Informationen
- Weitergabe besonderer Hinweise und Mitteilungen
Ziele des Konzeptes für Vertretungsunterricht:
Das Konzept soll für das gesamte Kollegium transparent und nachvollziehbar sowie eindeutig und berechenbar sein. Aus diesem Grund werden Vertretungspläne mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichtes so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei muss sich das Maß der Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, für das Kollegium in einem vertretbaren Rahmen bewegen.
Transparenz für Eltern und Erziehungsberechtigte
Nach § 59,7 des Schulgesetzes hat die Schulleitung einmal jährlich Rechenschaft über Unterrichtsausfall und Vertretungskonzept gegenüber der Schulkonferenz abzulegen. Im konkreten Vertretungsfall sind die Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig zu informieren und einzubinden.
Grundsätze zum Vertretungsunterricht an der Grundschule Klauberg
Lehrerinnen und Lehrer Vertretungsunterricht ist Bestandteil unseres schulischen Alltags. Um zeitnah und möglichst umfassend Vertretungsunterricht planen zu können, gelten folgende Grundsätze:
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel Fachunterricht.
- Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten.
- Alle Mitglieder des Kollegiums nehmen mehrmals täglich Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung (auf jeden Fall vor dem eigenen Unterrichtsbeginn und vor dem endgültigen Verlassen der Schule).
- Termine, die zu vorhersehbaren Vertretungen führen, z.B. Begleitung von AO-SF- Verfahren sollten spätestens drei Tage vorher bekannt gegeben werden. Ist dies der Fall, muss die zu vertretende Lehrkraft vorbereitete Unterrichtsunterlagen für ihre Stunden weitergeben.
- Bei unvorhergesehener Abwesenheit muss dies telefonisch in der Zeit von 7.10 Uhr bis spätestens 7.30 Uhr in der Schule gemeldet sein.
- Schulische Veranstaltungen, z. B. Klassenfahrten, Wandertage, etc. sollten nach Möglichkeit/ Absprache für die Klassen einer oder mehrerer Jahrgangsstufe(n) jeweils zur selben Zeit stattfinden. Dadurch lässt sich der Vertretungsunterricht, der durch diese Veranstaltungen bedingt wird, in Grenzen halten.
- Die Anmeldung von Kolleginnen und Kollegen zu Fortbildungen sollte rechtzeitig mit der Schulleitung abgesprochen werden, um Vertretung erfolgreich koordinieren zu können.
Lehramtsanwärter/-innen Lehramtsauszubildende (LAA) können nach Rücksprache im Vertretungsplan eingesetzt werden, sofern es sich um den eigenen Ausbildungsunterricht handelt. Ist keine Rücksprache erfolgt, so wird der Vertretungsunterricht von einer Kollegin bzw. einem Kollegen durchgeführt. Anstehende Unterrichtsbesuche sollten mindestens eine Woche vorher bei der Schulleitung angegeben werden, um frühzeitig einen Vertretungsunterricht zu gewährleisten.
Schwerbehinderte
- Zu Vertretungsstunden sind schwerbehinderte Lehrer und Lehrerinnen nur in angemessenen Grenzen heranzuziehen. Zur Frage der Belastbarkeit sind sie vorher zu hören.
- Schwerbehinderte Lehrer und Lehrerinnen werden nicht für die Vertretungsreserve eingesetzt.
Anhang Aufteilplan für Klasse Die Kinder gehen in Klasse oder Klasse (Für den Fall, dass die Klasse aufgeteilt werden muss, werden die Kinder gruppenweise festen Klassen zugeordnet) Jg. 1 wird auf Jg. 1 und 2 verteilt, Jg. 2 wird auf Jg. 1 und 2 verteilt, Jg. 3 wird auf Jg. 3 und 4 verteilt, Jg. 4 wird auf Jg 3 und 4 verteilt.
Stand
Januar 2021
Konzept
Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung und die Datei gibt es im internen Bereich.
Baustein
Hier geht es zum Baustein.