Kriterium 5.2.1: Die Schulleitung interpretiert rechtliche Bestimmungen und Vorgaben situationssensibel und setzt diese rechtssicher um.
Aufschließende Aussagen:
A1 Die Schulleitung stellt sicher, dass die übertragenen Haushaltsmittel effizient eingesetzt werden.
A2 Die Schulleitung stellt die zweckgerechte Verwendung von zusätzlich bereitgestellten Lehrer- stellen, vor allem für die Bereiche Ganztag, Integration und Inklusion, sicher.
A3 Die Schulleitung erkennt Gestaltungsspielräume und füllt diese verantwortungsbewusst und rechtssicher aus.
A4 Die Schulleitung sieht eine ihrer Aufgaben in der optimalen Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule.
A5 Die Schulleitung sorgt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der Schule im Rahmen der Lehrerausbildung.
A6 Die Schulleitung ist über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Trägermodells von Ganztagsangeboten und Übermittagsbetreuung informiert und berücksichtigt dies bei ihren Planungen.
A7 Die Schulleitung erkennt physische und psychische Belastungen sowie Gefahrenbereiche und veranlasst Maßnahmen zur Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit.
A8 Die Schulleitung initiiert und begleitet auf der Grundlage schulrelevanter Gesundheitsschutz- daten Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
A9 Die Schulleitung sorgt für die Einhaltung von Regeln zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung.