Kriterium 4.1.3: Lehrkräfte entwickeln ihre beruflichen Kompetenzen im Rahmen von Fort- und Weiterbildung kontinuierlich weiter.
Aufschließende Aussagen:
A1 Lehrkräfte sind mit dem Fortbildungskonzept der Schule vertraut.
A2 Lehrkräfte reflektieren ihren Fortbildungsbedarf und übernehmen Verantwortung für die Erhaltung und die weitere Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, indem sie sich fortbilden – auch im Selbststudium.
A3 Lehrkräfte nehmen regelmäßig an schulischen und außerschulischen Fortbildungen teil.
A4 Lehrkräfte orientieren sich bei der Auswahl von Fort- und Weiterbildungsangeboten am Schulprogramm und am schuleigenen Fortbildungskonzept sowie an aktuellen Themen.
A5 Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger können in den ersten Berufsjahren Angebote zur weiteren Professionalisierung wahrnehmen.
A6 Die Schule stellt sicher, dass Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger von Kolleginnen und Kollegen systematisch begleitet werden.
A7 In der Schule findet ein Austausch über Positionen und Ergebnisse der aktuellen professionsbe- zogenen Forschung und Diskussion statt.
A8 Bei der Fortbildungsplanung steht die schulinterne Fortbildung im Vordergrund.
A9 Erkenntnisse aus allen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen fließen systematisch in die Qualitätsentwicklung der schulischen Arbeit ein.
A10 Es gibt gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften, dem weiteren pädagogischen Personal und von Fachkräften außerschulischer Partner.
A11 Lehrkräfte werden unterstützt, ihre Kompetenzen auch in Perspektive auf die Übernahme von Leitungsfunktionen zu erweitern.