Inhaltsbereich 3: | Schulkultur |
Dimension 3.7: | Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes |
Kriterium 3.7.1: Die Schule leistet ihren Beitrag dazu, dass die Gebäude und das Gelände gepflegt und gestaltet sind.
Aufschließende Aussagen:
A1 Die Schule achtet im Zusammenwirken mit dem Schulträger darauf, dass die Gestaltung des Schulgeländes und der Räume, insbesondere der Unterrichtsräume und der dazugehörigen schulischen Ausstattung, das Lehren und Lernen unterstützt.
A3 Die Schule stattet im Zusammenwirken mit dem Schulträger die zur Verfügung stehenden Räume, insbesondere im Ganztag, für die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler angemessen aus und bietet nach Möglichkeit auch digitale Lerngelegenheiten und Arbeitsmöglichkeiten bzw. adäquat digital ausgestattete Arbeitsplätze an.
A6 Alle Beteiligten fühlen sich mitverantwortlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gebäude, die sanitären Anlagen und das Gelände sauber und gepflegt zu halten; auf die Einhaltung von Hygie- nestandards wird geachtet.
A7 Bei der Gestaltung des Geländes, des Gebäudes sowie der (Unterrichts-)Räume achtet die Schule darauf, dass entwicklungsgemäße Aufenthalts-, Spiel- und Ruhemöglichkeiten geschaffen werden.