Kriterium 3.6.1: Die Gestaltung der schulischen Arbeit und Prozesse ist geprägt von einem umfassenden Gesundheitsverständnis.
Aufschließende Aussagen:
A1 Die Schule fördert die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, der pädagogischen Fachkräfte und des weiteren Personals.
A2 In der Schule wird auf die Einhaltung von Regeln zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung sowie auf Gesundheitsförderung geachtet.
A3 In der Schule wird auf die Einhaltung von Hygienestandards, insbesondere in den Sanitäranlagen, geachtet.
A4 Das Ernährungsangebot in der Schule entspricht den Standards einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.
A5 Die Schule stellt sicher, dass die vorgesehenen Essenszeiten von Schülerinnen und Schülern auch tatsächlich wahrgenommen werden können.
A6 Phasen der An- und Entspannung wechseln einander ab.
A7 Die Schule reagiert sensibel auf physische und psychische Belastungen und ergreift nach Möglichkeit Maßnahmen.
A8 In Fragen der Gesundheitsbildung und Prävention (z. B. Ernährung, Suchtprävention – auch im Kontext von Mediennutzung – und psychische Gesundheit) kooperiert die Schule mit den Erziehungsberechtigten und externen Partnern.