Kriterium 3.3.1: Die Schule verfügt über eine demokratische Gestaltungs-, Diskussions- und Streitkultur.
Aufschließende Aussagen:
A1 Die Schule fördert die aktive Mitwirkung aller an Schule Beteiligten am Schulleben und an der Schulentwicklung.
A2 Schulentwicklungsprozesse und kontinuierliche Evaluation werden von den schulischen Gremien – im Sinne von Kooperation und Mitbestimmung aller Beteiligten – gestaltet und verantwortet.
A3 Verfahren der Konsensbildung und des Umgangs mit Dissens werden erarbeitet und umgesetzt.
A4 Die Gestaltung des Schullebens ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, demokratisches Handeln zu erleben, aktiv handelnd zu erfahren und zu reflektieren.
A5 Die Schule trifft verbindliche Absprachen im Hinblick auf ihre demokratiepädagogischen Zielsetzungen und Ziele der politischen Bildung.
A6 Die Schule ermöglicht Demokratielernen, indem die Schülerinnen und Schüler – auch mit Blick auf eine unter verschiedenen Gesichtspunkten heterogene Schülerschaft – reale Verantwortung in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Kontexten übernehmen.
A7 Die Schule sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen aktiv einbringen können und Vorschläge von Schülerinnen und Schülern wertschätzend einbezogen werden.
A8 Die Schule stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler über Handlungsfelder, Funktionen und Ämter der Schülervertretung informiert sind.
A9 Die Schule fördert, dass Schülerinnen und Schüler Funktionen und Ämter in ihren Klassen und in der Schule übernehmen.
A10 Die Schule eröffnet den Erziehungsberechtigten demokratische Teilhabe und bezieht sie aktiv in die Gestaltung des Schullebens ein.
A11 Die Schule versteht die Erziehungsberechtigten als Partner in der Wahrnehmung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags.
A12 Kompetenzen und Vorschläge von Erziehungsberechtigten werden wertschätzend einbezogen.
A13 Die Schule fördert, dass Erziehungsberechtigte Funktionen und Ämter in der Schule übernehmen und aktiv in die Gremienarbeit einbezogen werden.
A14 Die Schule stellt sicher, dass Erziehungsberechtigte rechtzeitig und in nachvollziehbarer Weise über die Belange der Schule informiert werden.
A15 Informationen stehen auch den Erziehungsberechtigten verständlich und nachvollziehbar zur Verfügung, die nur über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
A16 Die Schule setzt sich aktiv dafür ein, dass sich die Vielfalt der Schülerschaft auch in den Mitwirkungsgremien der Schule widerspiegelt.