Kriterium 3.1.2: Die Schule hat Regeln und Rituale für das schulische Zusammenleben auf der Grundlage reflektierter Werte entwickelt.
Aufschließende Aussagen:
A1 Die Schule erarbeitet, wo rechtliche Spielräume es zulassen, verbindliche Verhaltens- und Verfahrensregeln für alle Beteiligten in einem partizipativen Prozess.
A2 Die Verhaltens- und Verfahrensregeln sind allen Beteiligten bekannt.
A3 Die Schule schafft Raum für die Reflexion und Auseinandersetzung mit Regeln und Ritualen.
A4 In der Schule wird sich über den Einsatz von Ritualen in Unterricht und Schulleben verständigt.
A5 Klassen- und lerngruppenspezifische Regeln werden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und reflektiert.
A6 Die Schule sorgt in angemessener und nachvollziehbarer Weise dafür, dass Vereinbarungen von allen Beteiligten eingehalten werden.
A7 Sanktionen basieren auf Vereinbarungen, sind transparent, werden konsequent umgesetzt und zielen auf positive Entwicklung.
A8 Sanktionen werden fair und nachvollziehbar ohne jegliche Form von Diskriminierung und Demütigung gestaltet.
A9 Pädagogische Maßnahmen haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes.