Inhaltsbereich 2: | Lehren und Lernen |
Dimension 2.8: | Feedback und Beratung |
Kriterium 2.8.2: Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und ggf. Ausbildungsbetriebe werden systematisch in Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten beraten.
Aufschließende Aussagen:
A1 Die Schule entwickelt eine Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsberatung unter Einbezug zusätzlicher Expertisen wie z. B. der Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte, der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung bzw. der Fachkräfte der Schulsozialarbeit.
A3 Die Schule unterstützt Erziehungsberechtigte, indem sie außerschulische Beratungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Jugendhilfe, Selbsthilfeorganisationen sowie sozialen Dienstleistern zusammenarbeitet.