Inhaltsbereich 2: | Lehren und Lernen |
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Dimension 2.7: | Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung |
Kriterium 2.7.2: Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung sind so angelegt, dass sie die Lernentwicklung bzw. den Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen erfassen und Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen und Schüler sind.
Aufschließende Aussagen: