1.1 | Fachliche und überfachliche Kompetenzen |
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1.1.1 | Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die dargelegten fachlichen Kompetenzen, die in den Bildungsstandards, Lehrplänen, Bildungsplänen, Richtlinien und weiteren Vorgaben ausgewiesen sind. |
1.1.2 | Die Schülerinnen und Schüler verfügen über überfachliche Kompetenzen, wie sie in Schulgesetz, Richtlinien, weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen und KMK-Vereinbarungen aufgeführt sind. |
1.2 | Schullaufbahn und Abschlüsse |
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1.2.1 | Die Schule sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang erfolgreich durchlaufen können. |
1.2.2 | Die Schule übernimmt Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die angestrebten schulischen oder beruflichen Abschlüsse erreichen und eine realistische Anschlussperspektive entwickeln. |
1.3 | Schulzufriedenheit und Außenwirkung |
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1.3.1 | Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten aus. |
1.3.2 | Die an Schule Beteiligten identifizieren sich mit ihrer Schule. |
1.3.3 | Die Qualität der schulischen Arbeit wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen. |
1.4 | Langfristige Wirkungen |
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1.4.1 | Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus. |
1.4.2 | Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen weiteres erfolgreiches Lernen. |
1.4.3 | Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler sich in ihrer weiteren Biographie am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können und Lebens- und Berufs- perspektiven für sich selbst erkennen und nutzen. |