„Jeder Vertretungsunterricht soll auf der Grundlage einer pädagogischen Gesamtkonzeption der Schule organisiert und erteilt werden. Unterrichtsverteilung, Personaleinsatz und Stundenplangestaltung bieten dafür eine breite Grundlage. Sie können die Erstellung von Vertretungsplänen erleichtern oder auch erschweren. Das zeigt, wie wichtig es ist, von vornherein eine möglichst optimale Konzeption im Kollegium zu vereinbaren, die von allen solidarisch getragen wird. Im System Schule ist jede Kollegin und jeder Kollege dafür verantwortlich, die Unterrichtsorganisation und die Unterrichtsabläufe mit zu bedenken, sodass die Vertretung problemlos gesichert ist. Qualität und Quantität des Unterrichts sind dabei weitestgehend zu gewährleisten.“
Vertretungsfälle können eintreten bei:
Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt in den nachfolgend aufgeführten Gesetzen und Verordnungen:
Schulgesetz § 68 Abs. 1: Die Lehrerkonferenz entscheidet über folgende Angelegenheiten:
Weitere rechtliche Grundlagen:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MvergV VwV) Vorgenannte rechtliche Regelungen finden auch auf Lehrer im Angestelltenverhältnis Anwendung (Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 II BAT).
Als Vertretungsunterricht bezeichnet man zum einen die Stunden, die von einer Kollegin bzw. einem Kollegen als Mehrarbeit geleistet werden. Zum anderen werden auch die Stunden hier erfasst, die sich durch Zusammenlegung von Klassen/ Lerngruppen ergeben. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, jeden Morgen darauf zu achten, ob ein Vertretungsplan über Edupage gesendet wurde, und ob sie vom geänderten Unterrichtseinsatz betroffen ist. Im vorhersehbaren Vertretungsfall (z.B. bei Fortbildungen) ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des Vertretungsunterrichtes zuständig. Sie sollte dafür sorgen, dass die Unterrichtsinhalte erläutert sind und Materialien und Klassenbuch bereit liegen. Auch im Krankheitsfalle ist es wünschenswert, dass die zu vertretende Lehrkraft die Schulleitung über die Unterrichtsinhalte informiert. Ist dies nicht der Fall hat jede Lehrkraft einen Pool an Arbeitsmaterialen für die jeweilige Klassenstufe in der Klasse liegen, bzw. die vertretende Kollegin erkundigt sich im jeweiligen Jahrgangsstufenteam nach dem Lernstand er Klasse, so dass sinnvolle Vertretung stattfinden kann.
Aufteilungsplan Alle Schüler*innen werden in 7-8 Gruppen in einem Aufteilungsplan erfasst (s.Anlage). Dabei wird jede Gruppe, deren Größe ein Siebtel- ein Achtel der Klassenstärke ausmacht, einer Stammklasse für den Vertretungsfall zugeordnet. In dieser Klasse bearbeiten die Schüler*innen einen Arbeitsplan, der in einem schwarzen Ordner in jeder Klasse vorhanden ist. Kriterien für die Einteilung der Gruppen sollten sein:
Klassenbuch Im Klassenbuch sind Informationen hinterlegt, aus denen eine Vertretungskraft wichtige Informationen zur Klasse sowie Hinweise zu Arbeitsmaterialien und sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten, die von den Schüler*innen der Klasse selbstständig erledigt werden können, entnehmen kann. Dazu zählen:
Ebenso ist zu gewährleisten, dass der Lernstand der Kinder im Klassenbuch für die Vertretungskräfte nachvollziehbar ist (Klassenbuch stets auf dem aktuellen Stand!). Das Klassenbuch sollte sich daher im Lehrerpult befinden.
Weitere Maßnahmen:
Erstellung des Vertretungsplans und der Pausenaufsichtsvertretung
Das Konzept soll für das gesamte Kollegium transparent und nachvollziehbar sowie eindeutig und berechenbar sein. Aus diesem Grund werden Vertretungspläne mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichtes so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei muss sich das Maß der Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, für das Kollegium in einem vertretbaren Rahmen bewegen.
Nach § 59,7 des Schulgesetzes hat die Schulleitung einmal jährlich Rechenschaft über Unterrichtsausfall und Vertretungskonzept gegenüber der Schulkonferenz abzulegen. Im konkreten Vertretungsfall sind die Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig zu informieren und einzubinden.
Lehrerinnen und Lehrer Vertretungsunterricht ist Bestandteil unseres schulischen Alltags. Um zeitnah und möglichst umfassend Vertretungsunterricht planen zu können, gelten folgende Grundsätze:
Lehramtsanwärter/-innen Lehramtsauszubildende (LAA) können nach Rücksprache im Vertretungsplan eingesetzt werden, sofern es sich um den eigenen Ausbildungsunterricht handelt. Ist keine Rücksprache erfolgt, so wird der Vertretungsunterricht von einer Kollegin bzw. einem Kollegen durchgeführt. Anstehende Unterrichtsbesuche sollten mindestens eine Woche vorher bei der Schulleitung angegeben werden, um frühzeitig einen Vertretungsunterricht zu gewährleisten.
Schwerbehinderte
Anhang Aufteilplan für Klasse Die Kinder gehen in Klasse oder Klasse (Für den Fall, dass die Klasse aufgeteilt werden muss, werden die Kinder gruppenweise festen Klassen zugeordnet) Jg. 1 wird auf Jg. 1 und 2 verteilt, Jg. 2 wird auf Jg. 1 und 2 verteilt, Jg. 3 wird auf Jg. 3 und 4 verteilt, Jg. 4 wird auf Jg 3 und 4 verteilt.
Januar 2021
Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung und die Datei gibt es im internen Bereich.
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