^ Inhaltsbereich 5: ^ Führung und Management ^ | Dimension 5.1: | Pädagogische Führung | **Kriterium 5.1.3: Die Schulleitung nimmt ihre Verantwortung für Schulentwicklungsprozesse sowie die erweiterten Aufgaben von Schulleitungen im Kontext des Lernens und Lehrens im digitalen Wandel wahr.** Aufschließende Aussagen: * A1 Die Schulleitung koordiniert pädagogisch orientierte Schulentwicklungsprozesse, die den tech- nologischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Digitalisierung Rechnung tragen. * A2 Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass für die medienbezogenen Schulentwicklungsprozesse die pädagogischen Zielsetzungen der Schule ausschlaggebend sind. * A3 Die Schulleitung sorgt dafür, dass der Einsatz digitaler Medien in einen erweiterten Reflexions- zusammenhang gestellt wird, der sowohl fachliches als auch überfachliches Lernen einbezieht. * A4 Die Schulleitung steuert die Arbeit am schulischen Medienkonzept und initiiert die Evaluation der Umsetzung in Schule und Unterricht. * A5 Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass Lehrerinnen und Lehrer Gelegenheiten zu internen sowie externen Fortbildungen und eigener Professionalisierung wahrnehmen. * A6 Die Schulleitung kümmert sich in Kooperation mit dem Schulträger um den technischen und pädagogischen Support an ihrer Schule und delegiert Teilaufgaben. * A7 Die Schulleitung legt Wert darauf, dass zeitgemäße Lernmedien zum Einsatz kommen und digitale Lerninhalte, auch über digitale Schulbücher, Lernplattformen usw., lernförderlich genutzt werden können. * A8 Die Schulleitung arbeitet mit dem Schulträger in der schulischen Medienarbeit zusammen, initiiert und koordiniert die Kooperation mit anderen Schulen und Akteuren (z. B. mit kommunalen Medienzentren).