^ Inhaltsbereich 3: ^ Schulkultur ^ | Dimension 3.4: | Kommunikation, Kooperation und Vernetzung | **Kriterium 3.4.3: Die Schule pflegt eine Kultur der Kooperation mit externen Partnern und bindet sich mit ihrer Arbeit in regionale und überregionale Kooperationen und Netzwerke ein.** Aufschließende Aussagen: * A1 Die Schule nutzt Kooperationen mit Institutionen, Einrichtungen, Vereinen, Initiativen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit, wie sie beispielhaft in Inhaltsbereich 6 aufgeführt sind; Schulen im Ganztag nutzen dabei die erweiterten Potenziale dieser Organisations- form für Kooperationen zur Förderung einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. * A2 Die Schule kooperiert mit dem Schulträger auf der Grundlage ihrer Gestaltungs- und Entwicklungsvorhaben, insbesondere im Hinblick auf die schulische Ausstattung und IT-Ausstattung sowie die Entwicklung von schulübergreifenden Konzepten wie etwa einem gemeinsamen Medienentwicklungsplan. * A3 Die Kultur der Kooperation ist eingebettet in schulprogrammatische Vereinbarungen. * A4 Kooperationsstrukturen sind nach Möglichkeit systematisch und verlässlich angelegt. * A5 Die Schule öffnet sich dem kommunalen Umfeld und führt gemeinsam mit außerschulischen Partnern Veranstaltungen durch, z. B. in den Bereichen Kultur und Sport. * A6 Die Schule bezieht Präventionsmaßnahmen zu verschiedenen gesellschaftspolitischen Themen in ihre Angebotsvielfalt ein, z. B. Kinderschutz, Sucht, (Cyber-)Gewalt und (Cyber-)Kriminalität. * A7 Die Schule unterstützt den nationalen, europäischen wie auch weiteren internationalen Schülerinnen- und Schüleraustausch. * A8 Die Schule pflegt europäische und weitere internationale Kontakte und Kooperationen, z. B. als „Europaschule“ oder als „Eine-Welt-Schule“ im Kontext der Bildung für nachhaltige Entwicklung. * A9 Die Schule nutzt zunehmend die Potenziale digitaler Kooperationsmöglichkeiten, z. B. im Hinblick auf die Gestaltung internationaler Zusammenarbeit. * A10 Es gibt in der Schule verlässliche Ansprechpersonen für außerschulische Beratungseinrichtungen (z. B. Beratungslehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte).