^ Inhaltsbereich 2: ^ Lehren und Lernen ^ | Dimension 2.9: | Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht | **Kriterium 2.9.2: Sprachliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern anderer Herkunftssprachen werden nach Möglichkeit aufgegriffen und berücksichtigt.** Aufschließende Aussagen: * A1 Herkunftssprachen und lebensweltliche Mehrsprachigkeit werden von der Schule als Ressource betrachtet und entsprechend wertgeschätzt und genutzt. * A2 Die herkunftssprachlichen Hintergründe der Schülerinnen und Schüler werden bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt. * A3 Schülerinnen und Schülern werden Möglichkeiten eröffnet, ihre sprachlichen Erfahrungen und Kompetenzen aus unterschiedlichen lebensweltlichen Kontexten in unterrichtliche Prozesse und schulische Handlungsfelder einzubringen. * A4 Die Schule sucht nach Möglichkeiten, die herkunftssprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und weist Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte auf entsprechende Angebote hin.