^ Inhaltsbereich 2: ^ Lehren und Lernen ^ | Dimension 2.8: | Feedback und Beratung | **Kriterium 2.8.2: Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und ggf. Ausbildungsbetriebe werden systematisch in Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten beraten.** Aufschließende Aussagen: * A1 Die Schule entwickelt eine Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsberatung unter Einbezug zusätzlicher Expertisen wie z. B. der Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte, der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung bzw. der Fachkräfte der Schulsozialarbeit. * A2 Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsberatung sind konzeptionell auf der Basis eines gemeinsamen Beratungsverständnisses an der Schule verankert. * A3 Die Schule unterstützt Erziehungsberechtigte, indem sie außerschulische Beratungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Jugendhilfe, Selbsthilfeorganisationen sowie sozialen Dienstleistern zusammenarbeitet. * A4 Lernausgangsanalysen, Lernprozessbeobachtungen, Lernstandsüberprüfungen und Schülerfeedback sind wesentliche Grundlagen individueller Beratung. * A5 Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten werden über den Lernstand und die Lernentwicklungen in fachlichen und überfachlichen Bereichen informiert und beraten. * A6 Schülerinnen und Schüler werden in der Schule beraten und individuell unterstützt, eigene Stärken und Interessen zu vertiefen und sich für fremde Themen und Herausforderungen zu öffnen. * A7 Die Informationen über den individuellen Lernstand und die Lernentwicklung sind adressatengerecht und verständlich. * A8 Schule und Erziehungsberechtigte sowie ggf. Ausbildungsbetriebe und weitere außerschulische Einrichtungen arbeiten in Lernangelegenheiten und Erziehungsfragen zusammen.