^ Inhaltsbereich 2: ^ Lehren und Lernen ^ | Dimension 2.7: | Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung | **Kriterium 2.7.2: Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung sind so angelegt, dass sie die Lernentwicklung bzw. den Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen erfassen und Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen und Schüler sind.** Aufschließende Aussagen: * A1 Die Korrekturen und Kommentierungen von Überprüfungen geben Aufschluss über den Stand der individuellen Lernentwicklung und sind Lernenden Hilfen für das weitere Lernen. * A2 Die Leistungsbewertung im Rahmen der zieldifferenten Förderung sowie im zielgleichen Unterricht erfolgt in einer potenzialorientierten und nicht diskriminierenden Form. * A3 Ergebnisse aller Lernstands- und Lernerfolgsüberprüfungen sind Anlass, die Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. * A4 Verfahren des Lernmonitorings werden durch erweiterte digitale bzw. technologiegestützte Möglichkeiten ergänzt und Bewertungsverfahren zukunftsfähig weiterentwickelt. * A5 Die Lehrkräfte legen Wert auf eine möglichst genaue und valide Lernerfolgsüberprüfung und nachvollziehbare Leistungsbewertung. * A6 Im Bemühen um möglichst objektive Einschätzungen der Schülerleistungen werden Fehlerquellen (z. B. geschlechts- oder kulturbezogene Vorurteile) kritisch reflektiert.