^ Inhaltsbereich 2: ^ Lehren und Lernen ^ | Dimension 2.7: | Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung | **Kriterium 2.7.1: In der Schule werden Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung festgelegt und beachtet.** Aufschließende Aussagen: * A1 Die Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung werden in Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen vereinbart und entsprechend umgesetzt. * A2 Die vereinbarten Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung entsprechen den Vorgaben in den Lehrplänen und sind Bestandteil der schulinternen Lehrpläne. * A3 Es werden unterschiedliche Überprüfungsformen eingesetzt, sodass die Breite der zu entwickelnden Kompetenzen berücksichtigt wird. * A4 Die Leistungserwartungen sowie Verfahren und Kriterien der Überprüfung und Bewertung werden transparent gemacht und mit allen Beteiligten kommuniziert. * A5 Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Bildungsgang mit Aufgabentypen, Aufgabenformaten und Aufgabenstellungen der Zentralen Prüfungen 10, der zentralen Klausuren am Ende der gymnasialen Einführungsphase, des Zentralabiturs bzw. der Prüfungen im Bereich der beruflichen Bildung vertraut gemacht.