Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


oeffentlich:qb6:qb6

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
oeffentlich:qb6:qb6 [2025/08/20 15:27] Judith Kaiseroeffentlich:qb6:qb6 [2025/08/20 15:53] (aktuell) Judith Kaiser
Zeile 2: Zeile 2:
  
  
-^ 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben ^+[[6.1|6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben]] ^ 
 +| Gesetze | 
 +| Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse) | 
 +| Curriculare Vorgaben | 
 +| Übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen | 
 +| Beschlüsse und Empfehlungen der KMK1 |
  
-===  Gesetze === +^ [[6.2|6.2 Finanzausstattung]]  ^
-  +
-* Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland+
  
-* Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen+^ [[6.3|6.3 Personal]]  ^
  
-* Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen+^ [[6.4|6.4 Räumliche und materielle Bedingungen]]  ^
  
-* Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG)+^ [[6.5|6.5 Organisatorischer Rahmen]] 
 +| Trägerschaft | 
 +| Organisationsform | 
 +| Fächerübergreifender Unterricht | 
 +| Schulentwicklungsplan der Kommune |
  
-* Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)+^ [[6.6|6.6 Regionale und überregionale Unterstützungsangebote]] 
 +| Unterstützung durch Schulaufsicht | 
 +| Feedback durch Qualitätsanalyse | 
 +| Unterstützung durch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) | 
 +| Unterstützung durch den Schulpsychologischen Dienst | 
 +| Unterstützung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, u.a. Schul- und Jugendsozialarbeit | 
 +| Unterstützung zum Lehren und Lernen im digitalen Wandel | 
 +| Unterstützung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung | 
 +| Fort- und Weiterbildung | 
 +| Bildungsnetzwerke/kommunale Koordinierungsstellen | 
 +| Schulkooperationen | 
 +| Praktikums- und Ausbildungsbetriebe | 
 +| Kooperationen, außerschulische Partner und Lernorte | 
 +| Weitere Beratung und Unterstützung | 
 +| Regionale und überregionale Fachberatung |
  
-* Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) +^ [[6.7|6.7 Soziale Kontexte]]  ^
- +
-* Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) (für Fachklassen des dualen Systems in der Berufsschule) +
- +
-* Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) +
- +
-* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) +
- +
-* Weitere Gesetze mit Schulbezug [u. a. Sozialgesetzbuch (SGB), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)]  +
- +
-*  ...  +
- +
- +
-| | Die Schülerinnen und Schüler verfügen über überfachliche Kompetenzen, wie sie in Schulgesetz, Richtlinien, weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen und KMK-Vereinbarungen aufgeführt sind. | +
- +
-1.2 ^ Schullaufbahn und Abschlüsse ^ +
-[[1.2.1|1.2.1]] | Die Schule sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang erfolgreich durchlaufen können. | +
-| [[1.2.2|1.2.2]] | Die Schule übernimmt Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die angestrebten schulischen oder beruflichen Abschlüsse erreichen und eine realistische Anschlussperspektive entwickeln. | +
- +
-1.3 ^ Schulzufriedenheit und Außenwirkung ^ +
-| [[1.3.1|1.3.1]] | Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten aus. | +
-| [[1.3.2|1.3.2]] | Die an Schule Beteiligten identifizieren sich mit ihrer Schule. | +
-| [[oeffentlich:qb1:1.3.3|1.3.3]] | Die Qualität der schulischen Arbeit wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen. | +
- +
-^ 1.4 ^ Langfristige Wirkungen ^ +
-| [[1.4.1|1.4.1]] | Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus. | +
-| [[1.4.2|1.4.2]] | Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen weiteres erfolgreiches Lernen. | +
-| [[1.4.3|1.4.3]] | Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler sich in ihrer weiteren Biographie am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können und Lebens- und Berufs- perspektiven für sich selbst erkennen und nutzen. |+
  
oeffentlich/qb6/qb6.1755696477.txt.gz · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki