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| * A1 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, | * A1 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, | ||
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| * A2 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten. | * A2 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten. | ||
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| * A3 In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen. | * A3 In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen. | ||
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| * A4 Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum. | * A4 Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum. | ||
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| * A5 Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt. | * A5 Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt. | ||
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| * A6 Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde. | * A6 Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde. | ||
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| * A7 Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert. | * A7 Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert. | ||
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| * A8 Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen. | * A8 Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen. | ||
oeffentlich/qb2/2.1.2.1752054951.txt.gz · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser
