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 Aufschließende Aussagen: Aufschließende Aussagen:
   * A1 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, schulischer Konzepte) die Regelungen des Schulgesetzes.   * A1 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, schulischer Konzepte) die Regelungen des Schulgesetzes.
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   * A2 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten.   * A2 Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten.
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   * A3 In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen.   * A3 In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen.
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   * A4 Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum.   * A4 Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum.
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   * A5 Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt.   * A5 Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt.
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   * A6 Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde.   * A6 Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde.
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   * A7 Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert.   * A7 Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert.
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   * A8 Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen.    * A8 Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen. 
  
oeffentlich/qb2/2.1.2.1752054951.txt.gz · Zuletzt geändert: von Judith Kaiser

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